Friedhofsgebühren: WBL muss nachbessern

Die CDU Stadtratsfraktion sieht bei der gestern im Stadtrat beschlossenen in einem nicht unwichtigen Punkt Nachbesserungsbedarf. Konkret geht es um die unter II. aufgeführten Gebührentatbestände zur Aufbewahrung eines Leichnams in einer Zelle. Bei der Diskussion blieb bislang unerwähnt und außen vor, dass in einigen Stadtteilfriedhöfen, zum Beispiel Rheingönheim und Ruchheim, seit geraumer Zeit nur noch einmal in der Woche Bestattungen vorgenommen werden sollen. Bei ungünstigen Terminkonstellationen ergeben sich zusätzliche Liegezeittage, die ab dem fünften Tag für jeden weiteren Tag eine zusätzliche Gebühr auslösen. „Die Optimierung der Betriebsabläufe und Einsatzpläne im Bereich der Bestattungen darf in diesen Fällen nicht zu Lasten der BürgerInnen gehen. Deswegen fordern wir hier eine Korrektur “, erklärt Peter Uebel, der Vorsitzende der CDU Stadtratsfraktion.

Konkret geht es um Folgendes: In Rheingönheim zum Beispiel werden nur noch dienstags Bestattungen durchgeführt. Tritt ein Sterbefall an einem Mittwoch ein, löst dies eine Liegezeit von acht Tagen aus. Zu zahlen ist eine Gebühr von 161.- € für die ersten vier Tage und eine Gebühr von 51.- bzw. 61.- € für jeden weiteren Tag. Im Beispielsfall beträgt die zusätzliche Belastung 204.-€ bzw. 244.-€. Weitere Gebühren drohen anzufallen, wenn der Dienstag, an dem eigentlich Bestattungen planmäßig durchgeführt werden, auf einen Feiertag fällt und sich die Liegezeit infolgedessen um weitere Tage verlängert. Hinzukommt, dass ab dem 10. Liegetag eine Genehmigung des Gesundheitsamtes erforderlich ist, die eine weitere Gebühr auslöst. „Es kann nicht sein, dass die Hinterbliebenen mit Kosten infolge zeitlicher Verzögerungen belastet werden, die auf die Ablauf- und Betriebsorganisation des WBL zurückzuführen sind. Hier muss eine Lösung gefunden werden “, so Uebel abschließend.