MIT Ludwigshafen: Steuerkriminalität bekämpfen statt neue Bürokratie schaffen

MIT Ludwigshafen zum Aktionsplan Steuer- und Finanzkriminalität

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Ludwigshafen unterstützt ein konsequentes Vorgehen gegen Steuerbetrug, Schwarzarbeit und organisierte Finanzkriminalität. Der von Finanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig vorgestellte „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ enthält hierfür richtige Ansätze. Gleichzeitig droht der Aktionsplan jedoch, ehrliche mittelständische Betriebe mit neuen Dokumentations-, Melde- und Aufbewahrungspflichten zu belasten.

„Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wer betrügt, schadet dem Staat und den vielen ehrlichen Bürgern und Betrieben, die Tag für Tag ihre Steuern zahlen. Kriminelle müssen konsequent verfolgt werden. Der Aktionsplan schießt aber über das Ziel hinaus, wenn ausgerechnet diejenigen mit neuer Bürokratie belastet werden, die sich an Recht und Gesetz halten“, erklärt der MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen.

Besonders kritisch bewertet die MIT Ludwigshafen die geplante Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 15 Jahre, neue Echtzeit-Meldepflichten bei der Umsatzsteuer sowie weitere Compliance-Vorgaben. Während die Bundesregierung an anderer Stelle Bürokratie abbauen will, würden hier neue Belastungen geschaffen. Auch die geplante Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige sowie das öffentliche Register für sanktionierte Unternehmen überzeugen nicht. Die Selbstanzeige ist ein bewährtes Instrument, um Steuersünder zurück in die Steuerehrlichkeit zu führen. Ein öffentliches Register geht über die eigentliche strafrechtliche Ahndung hinaus und kann erhebliche Reputationsschäden auslösen.

Dazu Ralle: „Man kann nicht morgens Bürokratie abbauen und sie nachmittags im Steuerrecht wieder aufbauen. Wer den Mittelstand stärken will, muss ihm Freiräume verschaffen – keine neuen Formulare, Meldepflichten und Archivierungskosten. Der Kampf gegen Steuerkriminalität darf nicht zum Generalverdacht gegen Millionen ehrlicher Unternehmer werden. Und wer seine Strafe verbüßt hat, gehört nicht dauerhaft an den öffentlichen Pranger.“

Die MIT Ludwigshafen begrüßt zugleich die stärkere Bekämpfung von Schwarzarbeit, die konsequentere Verfolgung organisierter Steuerkriminalität sowie eine risikoorientierte Betriebsprüfung. Ermittlungsressourcen müssen auf kriminelle Netzwerke konzentriert werden – nicht auf rechtstreue Betriebe.

Ralle bekräftigt: „Der Maßstab ist einfach: Wer Steuern hinterzieht, muss die volle Härte des Rechtsstaats spüren. Wer Arbeitsplätze schafft, investiert und seine Steuern ordnungsgemäß zahlt, braucht Entlastung statt neuer Auflagen. Kriminelle verfolgen, den Mittelstand entlasten. Das wäre der richtige Aktionsplan.“

MIT Ludwigshafen: Bürokratierückbau nimmt Fahrt auf – Entlastungen müssen jetzt im Betriebsalltag ankommen

MIT Ludwigshafen zum zweiten Entlastungskabinett vom 15. Juli 2026

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Ludwigshafen bewertet das vom Bundeskabinett beschlossene zweite Entlastungspaket als weiteren wichtigen Schritt zu einem einfacheren und leistungsfähigeren Staat. Die neuen Maßnahmen sollen Bürger, Unternehmen und Verwaltung jährlich um rund 600 Millionen Euro entlasten. Seit dem ersten Entlastungskabinett hat die Bundesregierung Vorhaben mit einer jährlichen Entlastungswirkung von insgesamt rund 9,8 Milliarden Euro beschlossen oder auf den Weg gebracht. Damit zeigt sie, dass sie beim Bürokratierückbau handlungsfähig ist und den eingeschlagenen Kurs konsequent fortsetzt.

Der MIT-Vorsitzede Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „Bürokratie ist eine unsichtbare Zusatzsteuer. Sie kostet mittelständische Betriebe Geld und bindet Arbeitszeit, die für Kunden, Ausbildung, Innovationen und Investitionen fehlt. Deshalb zählt jede konkrete Vereinfachung. Entscheidend ist, dass die Entlastungen schnell Gesetz werden und im betrieblichen Alltag tatsächlich ankommen.“

Das Paket enthält zahlreiche konkrete Erleichterungen für Unternehmen. Im Strahlenschutz sollen weniger Unterlagen eingereicht und Schriftformerfordernisse abgeschafft werden. Die Arbeitsverwaltung wird stärker digitalisiert und automatisiert. Genossenschaften sollen schneller gegründet und einfacher verwaltet werden können. Zudem wird die berufliche Fortbildung erleichtert, indem Arbeitgeberleistungen nicht mehr auf den Maßnahmenbeitrag der Aufstiegsfortbildungsförderung angerechnet werden.

Das zweite Entlastungskabinett knüpft an weitere bereits beschlossene Vorhaben an. Besonders wichtig für den Mittelstand sind die Rückführung des Energieeffizienzgesetzes auf das europarechtlich erforderliche Maß, weniger starre Beauftragtenpflichten im Arbeitsschutz sowie schnellere und digitalere Verwaltungsverfahren. Die Reform des Energieeffizienzgesetzes wird die Wirtschaft jährlich um rund 760 Millionen Euro und einmalig um rund drei Milliarden Euro entlasten. Die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung hilft Betrieben zudem, berechtigte Forderungen schneller und mit weniger formellem Aufwand durchzusetzen.

Der Kabinettsbeschluss stellt zugleich die Weichen für weitere strukturelle Reformen. Mit einem Berichtsentlastungsgesetz soll künftig der Staat begründen müssen, warum eine Berichtspflicht weiter erforderlich ist. Neue Berichtspflichten sollen grundsätzlich vermieden und binnen zwölf Monaten mindestens jede vierte nationale Dokumentationspflicht abgeschafft werden. Auch die Genehmigungsfiktion soll zum Regelfall werden. Für die geplante Vereinfachung der DGUV-Prüfpflichten bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sieht die Bundesregierung ein Entlastungspotenzial von rund 720 Millionen Euro jährlich.

Ralle bekräftigt: „Die Richtung stimmt. Angesichts der hohen Bürokratielasten kann das Paket aber nur ein weiterer Schritt sein. Der Maßstab ist nicht die Zahl neuer Beschlüsse, sondern die spürbare Entlastung im Betrieb. Weniger Formulare, schnellere Genehmigungen und mehr Vertrauen in unternehmerische Verantwortung schaffen Freiräume für Investitionen, Beschäftigung und Wachstum. Bürokratierückbau muss deshalb dauerhaft Chefsache bleiben. Bestehende Pflichten müssen systematisch überprüft, nationale Sonderwege beendet und neue Belastungen von Anfang an verhindert werden. Diesen Kurs muss die Bundesregierung jetzt mit Tempo fortsetzen.“

CDU-Stadtratsfraktion begrüßt Bundesprogramm „Gewerbe zu Wohnen“

Die CDU-Stadtratsfraktion Ludwigshafen begrüßt ausdrücklich das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ der Bundesregierung. Mit dem Programm wird der Umbau leerstehender Gewerbeimmobilien zu Wohnungen finanziell unterstützt. Ab Juli 2026 können Investoren für jede neu geschaffene Wohneinheit einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro erhalten. Ziel ist es, vorhandene Gebäude sinnvoll umzunutzen und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. (Bundesregierung)

Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion, Dr. Peter Uebel:

„Ludwigshafen kennt beide Herausforderungen nur zu gut: Auf der einen Seite stehen leerstehende Gewerbeimmobilien, auf der anderen Seite suchen viele Menschen dringend bezahlbaren Wohnraum. Deshalb ist dieses Förderprogramm ein wichtiger und richtiger Schritt. Es eröffnet neue Perspektiven für Eigentümer, Investoren und unsere Stadt.“

Die CDU-Fraktion sieht insbesondere in innerstädtischen Leerständen großes Potenzial. Dort, wo Büro- oder Gewerbeflächen dauerhaft nicht mehr nachgefragt werden, könne durch eine Umnutzung neuer Wohnraum entstehen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln.

„Wir müssen jede Chance nutzen, um das Wohnungsangebot in Ludwigshafen zu erweitern. Die Umwandlung leerstehender Gewerbeflächen in Wohnungen verbindet nachhaltige Stadtentwicklung mit einer pragmatischen Antwort auf die Wohnungsnot. Gleichzeitig können wir so unsere Innenstädte beleben und bestehende Gebäude sinnvoll weiternutzen“, so Dr. Uebel weiter.

Die CDU-Stadtratsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass die Stadt Ludwigshafen Eigentümer und Investoren aktiv über die Fördermöglichkeiten informiert und Genehmigungsverfahren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zügig begleitet. Ziel müsse es sein, möglichst viele Projekte in Ludwigshafen auf den Weg zu bringen und das Bundesprogramm konsequent für die Stadt zu nutzen.

CDU Rheingönheim: Unhaltbare Zustände an den Altkleidercontainern am Netto-/Rossmann-Parkplatz

Die Situation rund um die Altkleidercontainer auf dem Parkplatz von Netto und Rossmann in Rheingönheim ist seit mehreren Wochen nicht länger hinnehmbar. Die anhaltende Vermüllung beeinträchtigt das Ortsbild erheblich und sorgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für großes Unverständnis. Täglich passieren mehrere tausend Menschen diesen Bereich – umso wichtiger ist es, dass hier schnell eine nachhaltige Lösung gefunden wird.

Die Besonderheit in diesem Fall besteht darin, dass die betroffene Fläche nicht der Stadt gehört, sondern einem Immobilienfonds aus Hamburg. Dadurch sind die Handlungsmöglichkeiten der Stadt zunächst eingeschränkt, da die Stadtreinigung nicht ohne Weiteres auf privatem Grund tätig werden kann.

Nach Informationen der Stadt wurden sowohl durch die Abfallbehörde als auch durch den Ortsvorsteher bereits Schreiben an den Eigentümer gerichtet. Bislang liegt jedoch keine Reaktion vor. Dem Eigentümer wurde inzwischen eine Frist gesetzt, die Missstände zu beseitigen. Erst nach deren Ablauf kann die Stadt gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.

Für den Ortsvorsteher Wilhelm Wißmann stellt sich darüber hinaus die Frage, ob die derzeitigen hygienischen Zustände – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Rattenpopulation – mit dem Verkauf von Lebensmitteln in unmittelbarer Nähe vereinbar sind. Hier sollte geprüft werden, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.

Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen appelliert Wilhelm Wißmann auch an die ansässigen Mieter, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem sauberen Umfeld beizutragen. Ein gepflegtes Erscheinungsbild liegt im Interesse aller Beteiligten – der Geschäfte ebenso wie der Kundinnen und Kunden.

Abschließend richtet der Ortsvorsteher einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte stellen Sie keine Kleidersäcke oder sonstigen Gegenstände neben den Containern ab. Sollten die Container überfüllt sein, nutzen Sie bitte eine der zahlreichen anderen Sammelstellen im Stadtgebiet. Nur durch das verantwortungsvolle Handeln aller Beteiligten kann die Situation dauerhaft verbessert werden.

MIT Ludwigshafen: Bürgergeld ist Geschichte – neue Grundsicherung bringt mehr Gerechtigkeit in den Sozialstaat

Neue Grundsicherung tritt zum 1. Juli in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes zum 1. Juli 2026 endet ein sozialpolitischer Irrweg. Das Bürgergeld wird durch die neue Grundsicherung abgelöst. Damit vollzieht die unionsgeführte Koalition einen Richtungswechsel, für den die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) seit Jahren kämpft: Weg von falschen Anreizen und immer neuen Sozialstaatsversprechen – hin zu Arbeit, Eigenverantwortung, Mitwirkung und Fairness gegenüber denen, die den Sozialstaat finanzieren.

Der MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „Das Bürgergeld ist Geschichte. Das ist ein wichtiges Leistungssignal an alle, die jeden Morgen aufstehen, arbeiten gehen und mit ihren Steuern und Beiträgen unseren Sozialstaat tragen. Wer Hilfe braucht, muss sich auf den Staat verlassen können. Wer arbeiten kann, muss aber auch arbeiten und alles Zumutbare tun, um wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Genau darum geht es bei der neuen Grundsicherung.“

Aus Sicht der MIT Ludwigshafen ist die Reform mehr als eine Umbenennung. Die neue Grundsicherung macht den Sozialstaat gerechter und verbindlicher: Wer Hilfe wirklich braucht, bleibt geschützt. Wer arbeiten will, wird gezielter unterstützt. Wer aber zumutbare Arbeit ablehnt, vereinbarte Eigenbemühungen nicht nachweist, Maßnahmen oder Sprachkurse ohne wichtigen Grund abbricht oder wiederholt Termine beim Jobcenter versäumt, muss wieder mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Bei Pflichtverletzungen und wiederholten Meldeversäumnissen sind Leistungsminderungen von 30 Prozent möglich. Auch die Erreichbarkeit wird verbindlicher überprüft. Zugleich wird der Vorrang der Vermittlung in Arbeit gestärkt: Qualifizierung bleibt möglich, muss aber klar auf dauerhafte Beschäftigung ausgerichtet sein. Der Kooperationsplan wird damit zu einem echten Integrationsfahrplan – mit Angeboten des Jobcenters, aber auch mit konkreten Pflichten der Leistungsberechtigten.

Ralle bekräftigt: „Der Sozialstaat lebt vom Vertrauen der Menschen, die ihn finanzieren. Dieses Vertrauen darf nicht verspielt werden. Solidarität ist keine Einbahnstraße. Hilfe für Bedürftige ja – aber nicht ohne Eigenverantwortung. Wer arbeiten kann, muss arbeiten. Wer Unterstützung braucht, bekommt Unterstützung. Das ist gerecht. Das ist Soziale Marktwirtschaft.“

Gerade für den Mittelstand ist dieser Kurswechsel von großer Bedeutung. Handwerk, Gastronomie, Pflege, Logistik, Einzelhandel und viele weitere Branchen suchen händeringend Arbeits- und Fachkräfte. Der Sozialstaat darf deshalb keine Fehlanreize setzen, die Arbeitsaufnahme verzögern oder Beschäftigung unattraktiver machen. Die neue Grundsicherung soll kein Wartezimmer im Sozialstaat sein, sondern ein Sprungbrett in Arbeit.

Die MIT Ludwigshafen sieht auch die jüngst veröffentlichten Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) als wichtiges Signal für eine praxistaugliche Umsetzung. Die BA gibt den Jobcentern klare Leitplanken für Kooperationsplan, Erreichbarkeit, Meldepflichten, Leistungsminderungen und Förderinstrumente. Damit wird das Zusammenspiel von Unterstützung, Mitwirkung und Sanktion in der Praxis gestärkt.

Ralle abschließend: „Die Bundesagentur für Arbeit sorgt mit ihren fachlichen Weisungen dafür, dass die Reform nicht nur auf dem Papier steht, sondern in den Jobcentern konsequent umgesetzt werden kann. Die neue Grundsicherung ist kein reines Sanktionssystem. Sie ist ein Integrationssystem mit klaren Regeln: Sie unterstützt diejenigen, die Hilfe brauchen, und nimmt diejenigen stärker in die Pflicht, die arbeiten können. Genau diese verbindliche Balance aus Fördern und Fordern braucht unser Sozialstaat.“