Mehrbelastung von Wohngrundstücken verhindern – Gesplittete Hebesätze der Grundsteuer B für Wohnen und Gewerbe einführen

Die Fraktionen von CDU und SPD stellen zur Stadtratssitzung am 09.12.24 den folgenden gemeinsamen Antrag:

  1. Im Zuge der Grundsteuerreform von Bund und Ländern infolge des entsprechenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts kam es deutschlandweit zur Neubewertung der Grundstücke. Die Verwaltung gibt ihren Berechnungen im Abgleich mit Berechnungen des Finanzministeriums zufolge an, dass ein Hebesatz von 817 Punkten in Summe über alle von der Grundsteuer B zu besteuernden Grundstücken zum gleichen Steueraufkommen führt, wie der aktuell gültige Hebesatz von 540 Punkten. Diesen aufkommensneutralen Hebesatz schlägt die Verwaltung für 2025 vor. Die antragsstellenden Fraktionen unterstützen grundsätzlich das Ziel, für 2025 einen aufkommensneutralen Hebesatz festzusetzen.
  2. Im rheinland-pfälzischen Landtag ist derzeit ein Gesetzentwurf im Gesetzgebungsverfahren, der es den Kommunen im Land ermöglichen soll, bei der Grundsteuer B geteilte Hebesätze für Wohnen einerseits und Gewerbe andererseits festzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass dieser im Landtag eine Mehrheit findet. Die antragsstellenden Fraktionen beantragen, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, und fordern die Verwaltung auf, in der ersten Stadtratssitzung nach Gesetzesbeschluss im Landtag eine Änderung der heute vorliegenden Hebesatzsatzung vorzulegen. Hierbei sollen geteilte Hebesätze beschlossen werden, sodass sowohl für das Segment Wohnen als auch das Segment Gewerbe jeweils der im Vergleich zu 2024 aufkommensneutrale Hebesatz festgesetzt wird. Damit soll die Belastungsverschiebung von Gewerbe zu Wohnen verhindert werden, die bei einem gemeinsamen Hebesatz unausweichlich wäre.