CDU will einen „Masterplan Innenstadt 2030“

Grundlage für sämtliche unsere Überlegungen ist ein „Masterplan Innenstadt 2030“, der jetzt auf den Weg gebracht werden muss. Erforderlichenfalls wird die CDU-Stadtratsfraktion einen entsprechenden Antrag im Stadtrat einbringen. In diesen Masterplan sind alle bisherigen Entwicklungen der letzten Jahre (Drei- Achsenkonzept, Kompaktierung infolge der Rheingalerie etc.) aufzunehmen und fortzuschreiben. Auch weiterführende Entwicklungsziele für die bisherigen Fußgängerzonen müssen Bestandteil eines solchen Konzeptes sein. Dazu zählt auch die Öffnung der südlichen Bismarckstraße und deren Umwidmung als verkehrsberuhigter Bereich (sog. „Spielstraße“).

  1. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann das Planungsziel „erst vollständige Sanierung der Hochstraße Süd – dann Beginn der Arbeiten im Zusammenhang mit der Stadtstraße“ wahrscheinlich nicht mehr länger aufrechterhalten werden. Während die Vorbereitungen zum Abriss der Hochstraße Nord voranschreiten, wird Ende Januar erst der erste genauere Vorentwurf für eine Sanierung der Hochstraße Süd vorgestellt. Der Beginn der Arbeiten im Zusammenhang mit der neuen Stadtstraße muss deshalb losgelöst vom Fortschritt der Sanierung der Hochstraße Süd gesehen werden.
  2. Selbstverständlich hat die Verkehrssicherheit der Hochstraße Süd dennoch oberste Priorität. Insoweit sind alle Möglichkeiten der kontinuierlichen Überwachung und Prüfung auszuschöpfen und, falls erforderlich, zu intensivieren.
  3. Das bisher vorgestellte Konzept eines Galeriebauwerkes überzeugt nicht. Würde diese Konstruktion realisiert, wären sämtliche städtebaulichen Fortschritte früherer Maßnahmen zunichte gemacht – für die Stadtentwicklung eine Katastrophe. Ein riesiger intransparenter, nur kleine Querungen zulassender Wall würde die Innenstadt zerschneiden, Süd von Mitte trennen – dies muss vermieden werden!
  4. Für die Sanierung der Hochstraße Süd streben wir eine optimale Lösung an. Wir haben nicht den Eindruck, dass hier bereits alle denkbaren Lösungen in Betracht gezogen wurden. Vielmehr wurde unter Berücksichtigung der bisherigen Zielvorgaben ein gewisser Zeitdruck in Kauf genommen und das Galeriebauwerk als insoweit machbare Lösung in die Diskussion eingebracht. Dies ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Wir müssen uns ganz bewusst die Zeit nehmen, um eine optimale zukunftsweisende, die Stadtentwicklung fördernde Lösung zu erarbeiten. Wie bei der Hochstraße Nord ist eine offene Diskussion mit entsprechender breiter und frühzeitiger Bürgerbeteiligung zu führen – verkehrspolitisch und städtebaulich.
  5. Wir werden als Beitrag zur Diskussion um die bestmögliche Sanierung der Hochstraße Süd gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung eine Anhörung beantragen. Zu dieser Anhörung sollen Sachverständige im Brückenbauwesen, Verkehrsplaner und Stadtplaner herangezogen werden, die neben Möglichkeiten einer Brückensanierung auch Neubaulösungen, insbesondere auch aus städtebaulicher Sicht, aufzeigen.
  6. Die Abkehr vom bisherigen Planungsziel (s. These 1) hat natürlich Folgen für den gesamten Verkehr in der Metropolregion. Dies ist aus unserer Sicht in gewissem Umfang unvermeidbar. Deshalb ist die von uns beantragte gemeinsame Verkehrskommission Mannheim / Ludwigshafen von großer Bedeutung. Die bisherigen Anstrengungen in unserer Stadt, das Straßennetz und die ÖPNV-Angebote zu optimieren und für die Zeit des Baus der Stadtstraße fit zu machen, werden unvermindert fortgesetzt und, wenn möglich, intensiviert. Die Abkehr vom bisherigen Planungsziel erfordert eine Neubewertung und Neuausrichtung des ÖPNV in Ludwigshafen und in der Region. Ein optimierter, ausgebauter ÖPNV ist der Schlüssel zur Bewältigung des Verkehrs während der gesamten Bauphase. Ebenso bedarf es einer Neuplanung des Parkraumkonzeptes. Die umliegenden Gebietskörperschaften und die Baulastträger für das übergeordnete Straßennetz (Bund und Land) sind aufgefordert, schnellstmöglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen oder – noch besser – umzusetzen, um diese negativen Folgen zu minimieren. Insbesondere die Anstrengungen der Industrie, LKW-Durchgangsverkehre zu verlagern, sind zu verstärken und zu unterstützen.
  7. Mit dem Bau der Stadtstraße ist untrennbar der (teilweise) Rückbau des Rathauscenters verbunden. Für die gesamte Phase dieses Rückbaus und Stadtstraßenbaus wollen wir ein Konzept zur übergangsweisen Nutzung der Fläche um das Lichttor. Hier sind einfach erstellte Raumkörper (Pavillons, einfache Ladenzeilen usw.) denkbar, die von Dienstleistern, Einzelhändlern und auch Verwaltungseinrichtungen genutzt werden können.
  8. Der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (WEG) kommt eine entscheidende Bedeutung zu: Sie muss insoweit erforderliche Ressourcen für eine aktive Begleitung und Management dieses Prozesses zur Verfügung stellen und sich entsprechend einbringen.
  9. Der Erhalt des Rathausturmes hat für uns Priorität. Er ist ein architektonisches Wahrzeichen unserer Stadt und steht für die Stadtarchitektur der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts. Welcher Nutzung der Turm letztendlich zugeführt wird, ist derzeit vollkommen offen.
  10. Während der gesamten Bauphase muss es immer eine Fußgänger- und Radfahrerverbindung zwischen der nördlichen Innenstadt und dem Hemshof geben. Zeitnah, möglichstbis Ende 2021, ist ein Ersatz für die wegfallende Nahversorgung (REWE-Markt) im Rathauscenter zu schaffen. Alle hierzu in Hemshof/Nord in Frage kommenden Flächen und Standorte müssen zügig auf den Prüfstand und mit Interessenten entwickelt und geplant werden.