MIT Ludwigshafen: Wochenhöchstarbeitszeit für alle ermöglichen – Arbeitszeitrecht endlich modernisieren

Arbeitszeitflexibilisierung: Entwurf bleibt hinter Koalitionsvertrag zurück

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Ludwigshafen kritisiert den bekannt gewordenen Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zur Reform des Arbeitszeitgesetzes. Der Entwurf bleibt deutlich hinter den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zurück. Dort wurde eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit, der Erhalt der Vertrauensarbeitszeit sowie eine unbürokratische Arbeitszeiterfassung vereinbart.

Der MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „Der Entwurf aus dem Hause Bas ist nicht akzeptabel. Er macht aus dem klaren Versprechen moderner Arbeitszeiten ein enges Modell für wenige. Wer die Wochenhöchstarbeitszeit auf tarifgebundene Bereiche beschränkt, lässt Millionen Beschäftigte und große Teile des Mittelstands außen vor.“

Gerade kleine und mittlere Betriebe sind auf praxistaugliche Arbeitszeitregeln angewiesen. Flexible Arbeitszeiten helfen, Auftragsspitzen abzufangen, Fachkräfte zu halten und Beschäftigung zu sichern. Sie liegen nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch vieler Beschäftigter, die Beruf, Familie und private Verpflichtungen besser miteinander vereinbaren wollen.

Die MIT Ludwigshafen fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wochenhöchstarbeitszeit muss für alle Beschäftigten und alle Betriebe kommen – nicht nur für tarifgebundene Bereiche.

Auch bei der Arbeitszeiterfassung sieht die MIT Ludwigshafen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Statt einfacher und unbürokratischer Lösungen drohen neue Kontroll- und Dokumentationspflichten. Eine tägliche minutengenaue elektronische Erfassung würde viele Beschäftigte und Betriebe zusätzlich belasten und die Vertrauensarbeitszeit in der Praxis erschweren.

Dazu bekräftigt Ralle: „Die moderne Arbeitswelt funktioniert mit Vertrauen, Eigenverantwortung und Flexibilität – nicht mit zusätzlicher Bürokratie. Die Wiedereinführung der Stechuhr wäre für viele Betriebe ein Rückfall in alte Denkmuster.“

Auch bei den im Entwurf vorgesehenen Änderungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit für Bäckereien und Konditoreien werden die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags nicht ausreichend umgesetzt. Veränderte Betriebsstrukturen, größere Produktionsmengen, längere Lieferwege und der Wunsch vieler Verbraucher nach frischen Backwaren an Sonn- und Feiertagen verlangen praxistaugliche Regeln.

Ralle erklärt dazu: „Wer das Bäckerhandwerk richtigerweise in den Ausnahmekatalog bei der Sonn- und Feiertagsarbeit aufnimmt, darf es nicht durch neue Sonderregeln wieder ausbremsen. Unsere Bäckereien brauchen Rechtssicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber Backshops und Tankstellen und Regeln, die zur handwerklichen Realität passen.“

MIT Ludwigshafen: GKV-Kosten senken – Beschäftigte und Betriebe nicht zusätzlich belasten

MIT Ludwigshafen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Ludwigshafen unterstützt die Zielrichtung der Bundesregierung, die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit und die anschließende Gesetzesinitiative von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken setzen an der richtigen Stelle an: Die GKV hat ein Ausgabenproblem, kein Einnahmeproblem. Deshalb müssen die Kosten im System gesenkt werden, statt Beschäftigte und Betriebe weiter zu belasten.

Der MIT-Funktion Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „Steigende Sozialabgaben sind Gift für Beschäftigte, Betriebe und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wer Arbeit weiter verteuert, schwächt Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Beschäftigung. Deshalb ist richtig: Die Ausgabendynamik in der GKV muss gebremst werden.“

Der Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes enthält aus Sicht der MIT Ludwigshafen zahlreiche sinnvolle Sparmaßnahmen. Zugleich sieht er durch eine außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie höhere Beiträge bei geringfügiger Beschäftigung allerdings auch Mehrbelastungen vor.

Die MIT Ludwigshafen fordert deshalb Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Statt einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Beiträge bei Minijobs müssen zuvorderst versicherungsfremde Leistungen wie die Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger vollständig aus dem Staatshaushalt finanziert werden. Zudem sollten die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit so umgesetzt werden, dass nicht nur eine Stabilisierung, sondern eine Senkung der GKV-Beiträge möglich wird.

Dazu bekräftigt Ralle: „Wir brauchen keine neue Umverteilung zulasten von Arbeit und Mittelstand, sondern echte Strukturreformen. Wer die Akzeptanz für Einsparungen stärken will, muss zuerst zeigen, dass der Staat im System selbst konsequent Kosten senkt. Niedrigere GKV-Beiträge bedeuten mehr Netto vom Brutto, niedrigere Lohnzusatzkosten und bessere Chancen für Wachstum. Das wäre ein starkes Signal für Beschäftigte, Betriebe und den Standort
Deutschland.“

MIT Ludwigshafen: MIT wirkt! Schnellere Verfahren und faire Chancen für den Mittelstand

Bundesrat stimmt für mittelstandsfreundliches Vergabebeschleunigungsgesetz

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Ludwigshafen freut sich über die Zustimmung des Bundesrats zu dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Gesetz macht öffentliche Vergabeverfahren einfacher, digitaler und schneller. Denn letztlich geht es auch um die Funktionsfähigkeit des Staates – bei dem Bau von Schulen, der Sanierung von Straßen und Brücken, der Ausstattung von Polizei und Feuerwehr.

Der MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „Klar ist: Deutschland muss bei Infrastruktur, Sanierung und Modernisierung schneller werden. Dafür brauchen wir praxistaugliche, unbürokratische und digitale Vergabeverfahren. Mit der Neuregelung werden Verfahren entrümpelt, Regulierungen abgebaut und mehr Pragmatismus für Entscheider vor Ort ermöglicht. Dies schafft Vertrauen.“

Zugleich ist ein tragfähiger Kompromiss gelungen, der die berechtigten Interessen des Mittelstands besonders berücksichtigt. Mit dem Erhalt der Fach- und Teillosvergabe haben mittelständische Unternehmen weiterhin verlässliche Chancen auf öffentliche Aufträge. Denn größere Spielräume im Vergaberecht dürfen nicht dazu führen, dass bewährte mittelstandsfreundliche Strukturen verdrängt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sichern Wettbewerb, Beschäftigung und Wertschöpfung vor Ort.

Ralle ergänzt: „Das Kämpfen hat sich gelohnt. Die Fach- und Teillosvergabe spielt weiterhin eine tragende Rolle im Vergaberecht – ein wichtiges Signal für Handwerk und Mittelstand. Dies stärkt den Wettbewerb und die regionale Wertschöpfung. Wer beschleunigen will, darf den Mittelstand nicht an den Rand drängen. Ein großer Dank geht daher an alle, die sich über Monate hinweg für eine mittelstandsfreundliche Vergabe eingesetzt haben – das Ergebnis zeigt: MIT wirkt!“

MIT Ludwigshafen: Umfassende Strukturreformen statt Einmalzahlungen auf Kosten des Mittelstands

Bundesrat stimmt gegen 1.000-Euro-Entlastungsprämie

Die Länder haben im Bundesrat der sogenannten Entlastungsprämie die Zustimmung verweigert. Die Spitzen von CDU, CSU und SPD hatten Mitte April beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten im Jahr 2026 eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zahlen können. Die MIT hatte scharfe Kritik an der Ausgestaltung der Prämie geäußert und im Bundestag zunächst eine Streckung des Auszahlungszeitraums in das Jahr 2027 erreicht. Die Entscheidung des Bundesrats stellt nun eine erfreuliche Kehrtwende dar.

Dr. Thorsten Ralle , Vorsitzender der MIT Ludwigshafen, erklärt dazu: „Der Bundesrat hat der sogenannten Entlastungsprämie die rote Karte gezeigt. Das Ziel war Entlastung – nicht eine zusätzliche Belastung der Betriebe. Entlastung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird: präzise, spürbar und ohne Nebenwirkungen. Die Länder haben erkannt: diese Prämie ist dafür nicht geeignet.“

Deutschland braucht ein Steuer- und Abgabensystem, das Arbeit, Leistung und Unternehmertum stärkt – statt sie durch immer neue Sonderregelungen, Bürokratie und kurzfristige Einzelmaßnahmen auszubremsen. Wer Beschäftigte wirksam entlasten und Betriebe stärken will, muss dauerhaft an die strukturellen Ursachen der hohen Abgabenlast heran. Statt punktueller Prämien braucht es deshalb eine grundlegende Reform, die bei den Menschen spürbar ankommt und Betriebe verlässlich entlastet. Die wichtigste Entlastungsmaßnahme ist die geplante Einkommensteuerreform.

Dazu bekräftigt Ralle: „Jetzt braucht es kein Werkeln am defekten Motor, sondern einen echten Neustart. Es reicht nicht, Entlastung auf Plakate zu schreiben – sie muss auch auf dem Konto der Bürger und in den Kassen der Betriebe ankommen. Wer Leistung belohnen will, muss mehr Netto vom Brutto ermöglichen. Das geht nur mit umfassenden Strukturreformen.“

MIT Ludwigshafen: Entlastungsprämie darf nicht zur Belastungsprämie für Mittelstand und Handwerk werden

MIT fordert Anpassungen bei 1.000-Euro-Entlastungsprämie

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten im Jahr 2026 eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zahlen können. Ziel ist eine Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „Entlastung ist das Gebot der Stunde – für Beschäftigte und Betriebe. Deshalb darf die Entlastungsprämie nicht zu einer Belastungsprämie für Mittelstand und Handwerk werden. Viele Mittelständler stehen mit dem Rücken zur Wand. Auch wenn die Zahlung freiwillig ist, wird damit eine oftmals nicht erfüllbare Erwartungshaltung bei den Beschäftigten geschürt.“

Kritisch ist vor allem, dass die steuer- und abgabenfreie Behandlung bislang nur für zusätzliche Leistungen vorgesehen ist. Mit dem Beschluss „Entlastungsprämie praxistauglich ausgestalten – Belastungen für Mittelstand und Handwerk verhindern“ vom 19. April 2026 fordert die MIT, den Anwendungsbereich zu erweitern, damit u.a. auch Überstunden, Mehrarbeit, vergleichbare leistungsbezogene Entgeltbestandteile und Sonderzahlungen steuer- und abgabenfrei honoriert werden können. Zudem fordert die MIT, den Auszahlungszeitraum über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern.

Dazu bekräftigt Ralle: „Für viele Unternehmen sind Finanzplanungen sowie Lohn- und Tarifverhandlungen für 2026 bereits abgeschlossen. Damit möglichst viele Beschäftigte von der Prämie profitieren können, benötigen die Betriebe mehr Gestaltungsspielraum – Anpassungen bei Geltungsdauer und Anwendungsbereich sind daher zwingend erforderlich.“