MIT Ludwigshafen: Quo Vadis Wachstumschancengesetz

Ist das Wachstumschancengesetz tatsächlich ein Bedürfnis der Wirtschaft oder doch eher ein Wunsch der Industrie als Ausgleich für die vielen Unzumutbarkeiten, die die Bundesregierung so auf den Weg bringt, fragt sich der MIT-Vorsitzende Thorsten Ralle.
Natürlich ist es unbestritten, dass die Chemische Industrie vom Wachstumschancengesetz profitieren würde, aber kann man, wie es Herr Schreider tut, die Industrie mit der Wirtschaft gleichsetzen?
Ich denke nicht, so Ralle weiter. Die Wirtschaft ist viel mehr als die Industrie. Zu ihr gehören auch kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Handel und Gewerbe, Selbstständige und Freiberufler und nicht zuletzt auch das Gastgewerbe. Sie alle sind auch die Wirtschaft, haben aber, anders als Herr Schreider es formuliert, wenig bis nichts vom Wachstumschancengesetz. Und hier setzt die Kritik der MIT Ludwigshafen an. Wir brauchen keine Kosmetik, so der MITVorsitzende Thorsten Ralle weiter. Wir brauchen grundlegende Reformen, insbesondere in den Bereichen

Standortsicherheit, wo es darum gehen muss, die Überbürokratisierung, die zu einer weitestgehenden Lähmung der Unternehmen, aber auch der Verwaltung führt, deutlich zurückzufahren.

Bildung, wir können es uns nicht leisten, bei einem großen Mangel an qualifizieten Mitarbeitern in allen Bereich der Wirtschaft, gut 30% eines Schülerjahrgangs mit großen Defizieten in den Bereichen Leseverständnis, Rechtschreibung und Mathematik, in Ludwigshafen sogar ein fünftel ohne Schulabschluß, auf den Arbeitsmarkt zu entlassen (siehe Pisa und viele andere Vergleichsstudien) und gleichzeitig durch falsche Anreiße wie das Bürgergeld jede Motivation zur Verbesserung der eigenen Situation zu eliminieren.

Und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen, insbesondere bei der Energieversorgung, wo es nicht um eine punktuelle Entlastung durch Subventionen gehen kann, sondern eine deutliche Zurückführung der fiskalischen Belastung hin zu wettbewerbsfähigen Energiepreisen für alle, Wirtschaft wie Bürger, notwendig ist.

Und wenn Friedrich Merz, der von Herr Schreider ja namentlich genannt wurde, sich damit profilieren will, gut so. Dann verdient er unsere volle Unterstützung.

MIT Ludwigshafen: MIT wirkt! Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnung kommt

Wirtschaftsminister vereinbaren Fristverlängerung bis zum 30.9.2024

Seit Jahresanfang fordern die Bewilligungsstellen der Länder regelmäßig ausführliche Belegnachweise zu den noch offenen Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen an. Nachdem die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Wochen eine Fristverlängerung gefordert hatten, haben die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern die Frist nun vom 31.3.2024 auf den 30.9.2024 verlängert.

Dazu erklärt der MIT-Vorsitzende Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen: „Pragmatismus hat über Bürokratie gesiegt. Das zeigt: Wenn der Mittelstand zusammensteht und sich für seine Interessen einsetzt, ändert sich die Politik. Nun bekommen Betriebe, Steuerberater und Bewilligungsstellen mehr Planungssicherheit. Der Mittelstand braucht gerade jetzt solche pragmatische Lösungen statt Bürokratie und Haftungsrisiken.“

MIT Ludwigshafen: EU-Staaten stoppen Lieferkettengesetz – Deutschland muss endlich nachziehen

Bürokratiemonster verhindert

Die EU-Staaten stimmten heute gegen ein europaweites Lieferkettengesetz. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft nach einem Votum der 27-EU-Botschafter mit. Deutschland hatte angekündigt, sich bei der Abstimmung im EU-Ministerrat zu enthalten.

Dazu erklärt der MIT-Vorsitzende Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen: „Mit dem europäischen Lieferkettengesetz wurde ein Bürokratiemonster gestoppt. Diese Brüsseler Richtlinie wäre für viele Unternehmen zur Existenzbedrohung geworden. Denn sie hätte unseren Betrieben komplexe und bußgeldbewehrte Überwachungs- und Haftungsvorschriften für ihre Lieferketten zugemutet. Jetzt muss aber auch die Ampel endlich ihren starren Kurs verlassen und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aussetzen. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Notlage ist dieses Gesetz eine unzumutbare Zusatzbelastung.“

MIT Ludwigshafen: Union und MIT verhandeln für den gesamten Mittelstand

Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz

Die Union konnte am Mittwoch im Vermittlungsausschuss dem Wachstumschancengesetz nicht zustimmen. Denn die CDU/CSU-Verhandlungsseite hatte die Entlastungen für die Wirtschaft an die Bedingung geknüpft, die Agrardieselrückvergütung für die Landwirtschaft vollständig zu erhalten.

Dazu erklärt der MIT-Vorsitzende Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen: „Wir brauchen dringend Entlastungen für die Wirtschaft und den Mittelstand. Das Wachstumschancengesetzt enthält einige gute Ansätze. Wir lehnen aber ab, dass Belastungen für Landwirte die Entlastungen für den Rest der Wirtschaft mitfinanzieren. Der Mittelstand darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält Entlastungen von ca. 3 Mrd. Euro. Das Entlastungsvolumen ist vor allem auf Druck der Länder reduziert worden. „Insgesamt springt das Wachstumschancengesetz angesichts der Standortkrise viel zu kurz. Die MIT fordert eine echte Wirtschaftswende für den gesamten Standort. Es ist beschämend, dass die Ampelregierung dazu bisher nur Absichtserklärungen, aber keine Gesetze vorlegt. Die Vorschläge von MIT und Union liegen auf dem Tisch“, erklärt Ralle.

MIT Ludwigshafen: Mittelstand, Steuerberater und Behörden brauchen Planungssicherheit

MIT fordert Verlängerung der Fristen für Corona-Schlussabrechnungen

Seit Jahresanfang fordern die Bewilligungsstellen der Länder regelmäßig ausführliche Belegnachweise zu den noch offenen Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen an. Die Einreichungsfrist am 31.3.2024 wird nach Einschätzung der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) nicht reichen, um die geforderten Abrechnungen pünktlich einzureichen.

Dazu erklärt der MIT-Vorsitzende Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen: „Betriebe, Steuerberater und Bewilligungsstellen sind bereits jetzt am Bürokratie-Limit. Die kurzen Fristen bei den Corona-Schlussabrechnungen sind nicht zu halten. Der Zeitdruck erhöht die Fehlerwahrscheinlichkeit und das Haftungsrisiko. Wir fordern das Bundeswirtschaftsministerium daher auf, die Einreichungsfrist bis zum 31.12.2024 zu verlängern. So könnten zudem in der Sache ungerechtfertigte Rückforderungen, die nur durch versäumte Fristen entstehen, vermieden werden.“

Kritisch sieht die MIT auch den Prüfungsansatz: „Die Tiefe der Prüfung und die kurzen Fristen stehen in keinem Verhältnis. Es wäre besser, nicht alle Belege einzufordern, sondern die bei der Prüfung risikoorientiert vorzugehen und hohe Pauschalbeträge anzusetzen“, erklärt Ralle.