MIT Ludwigshafen: Entlastungsprämie darf nicht zur Belastungsprämie für Mittelstand und Handwerk werden

MIT fordert Anpassungen bei 1.000-Euro-Entlastungsprämie

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten im Jahr 2026 eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zahlen können. Ziel ist eine Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „Entlastung ist das Gebot der Stunde – für Beschäftigte und Betriebe. Deshalb darf die Entlastungsprämie nicht zu einer Belastungsprämie für Mittelstand und Handwerk werden. Viele Mittelständler stehen mit dem Rücken zur Wand. Auch wenn die Zahlung freiwillig ist, wird damit eine oftmals nicht erfüllbare Erwartungshaltung bei den Beschäftigten geschürt.“

Kritisch ist vor allem, dass die steuer- und abgabenfreie Behandlung bislang nur für zusätzliche Leistungen vorgesehen ist. Mit dem Beschluss „Entlastungsprämie praxistauglich ausgestalten – Belastungen für Mittelstand und Handwerk verhindern“ vom 19. April 2026 fordert die MIT, den Anwendungsbereich zu erweitern, damit u.a. auch Überstunden, Mehrarbeit, vergleichbare leistungsbezogene Entgeltbestandteile und Sonderzahlungen steuer- und abgabenfrei honoriert werden können. Zudem fordert die MIT, den Auszahlungszeitraum über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern.

Dazu bekräftigt Ralle: „Für viele Unternehmen sind Finanzplanungen sowie Lohn- und Tarifverhandlungen für 2026 bereits abgeschlossen. Damit möglichst viele Beschäftigte von der Prämie profitieren können, benötigen die Betriebe mehr Gestaltungsspielraum – Anpassungen bei Geltungsdauer und Anwendungsbereich sind daher zwingend erforderlich.“

MIT Ludwigshafen: Teilzeit dort, wo sie nötig ist – Fachkräftemangel macht neue Regeln erforderlich

MIT bringt Antrag zum CDU-Bundesparteitag ein

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) hat einen Antrag zum CDU-Bundesparteitag am 20. und 21. Februar in Stuttgart eingebracht. Ziel ist eine Reform der Teilzeit- und Brückenteilzeit-Regelungen, die Vereinbarkeit sichert, zugleich aber mehr Arbeitsvolumen ermöglicht und Planbarkeit für Betriebe verbessert – gerade in Zeiten eines dramatischen Fachkräftemangels. Der MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „Teilzeit ist richtig und oft unverzichtbar – für Familien, Pflege und bei Fort- und Weiterbildung. Dafür gibt es unsere volle Unterstützung. Gleichzeitig ist der Fachkräftemangel dramatisch. Deshalb müssen wir klar unterscheiden: Wer Teilzeit aus nachvollziehbaren Gründen braucht, soll sie verlässlich nutzen können. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Teilzeit allein aus persönlicher Lebensgestaltung darf aber nicht zur neuen Regel werden – wir brauchen insgesamt wieder mehr Arbeitsstunden.“

Konkret sieht der Antrag vor, dass der Rechtsanspruch auf (Brücken-)Teilzeit künftig an eine besondere Begründung geknüpft wird – etwa Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen oder berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung. Teilzeit bleibt damit möglich und wird dort abgesichert, wo sie für die Lebensrealität vieler Beschäftigter notwendig ist. Darüber hinaus kann Teilzeit weiterhin einvernehmlich zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten vereinbart werden.

Gleichzeitig will die MIT mit dem Vorschlag Fehlanreize reduzieren, die in einer angespannten Arbeitsmarktlage zusätzliche Arbeitsstunden erschweren – und die Belastung für Beitragszahler erhöhen. Dazu gehört auch die Frage ergänzender und aufstockender Sozialleistungen: Diese sollen weiterhin verlässlich helfen, wenn Menschen ihre Arbeitszeit objektiv nicht ausweiten können oder wenn besondere Umstände vorliegen. Sie dürfen aber nicht zur dauerhaften Standardlösung werden, wenn Arbeitszeit ohne zwingende Gründe reduziert wird.

Ralle erklärt dazu: „Leistung und Solidarität gehören zusammen. Wer mehr arbeiten kann, sollte auch mehr arbeiten. Ergänzende Sozialleistungen sind für echte Ausnahmesituationen da – nicht als dauerhafte Normalität. Das ist auch eine Frage der Fairness gegenüber denen, die Vollzeit arbeiten, Beiträge zahlen und dieses Land Tag für Tag am Laufen halten.“

MIT Ludwigshafen: Bundesrat bringt Milliarden-Entlastung für Unternehmen auf den Weg

Investitionsbooster beschlossen

Der Bundesrat hat mit dem so genannten Investitionsbooster heute milliardenschwere Entlastungen für Unternehmen auf den Weg gebracht. Der MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „So geht Wirtschaftswende! Noch vor der Sommerpause liefert die neue Bundesregierung. Mit den erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen bereits rückwirkend zum 1. Juli wird dafür gesorgt, dass Betriebe endlich wieder mehr investieren.“

Wenn der Investitionsbooster ausgelaufen ist, soll ab 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer sinken – und zwar von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032. Auch Personengesellschaften können von diesen Steuersenkungen profitieren. Außerdem soll der Kauf eines reinen Elektroautos für Unternehmen steuerlich attraktiver werden.

Ralle ergänzt: „Dieses Paket senkt endlich die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen. Für Betriebe heißt das: Weniger Steuerlast, dafür mehr Anreize, Gewinne in Wachstum und Innovation zu investieren – gerade in Zeiten des Umbruchs ein wichtiges Zeichen.“

MIT Ludwigshafen: Mindestlohn-Entscheidung: Mittelstand bei Steuern und durch Deregulierung weiter entlasten

Mindestlohnkommission legt Beschluss vor

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von derzeit 12,82 Euro soll zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro steigen, ein Jahr später dann auf 14,60 Euro. Dies sieht ein heute mitgeteilter Beschluss der Mindestlohnkommission vor.

MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „Unsere Soziale Marktwirtschaft lebt vom Ausgleich. Deshalb hat der Gesetzgeber die unabhängige Mindestlohnkommission geschaffen. Ihre Aufgabe: Sie muss eine Gesamtabwägung durchführen- frei von politischer Einflussnahme. Die Mindestlohnkommission hat ihren Auftrag erfüllt. Sie hat die schwierige wirtschaftliche Lage und die Bedürfnisse der Beschäftigten in Ausgleich gebracht. Angesichts der zum Teil sehr heftigen öffentlichen Diskussion war dies keine Selbstverständlichkeit. Die einstimmige Klarheit des Votums zeigt: Es wurde ein tragfähiger Kompromiss zwischen den Sozialpartnern gefunden.“

Dabei wurde ein neuer Weg beschritten. Als Maßstab wurde nicht nur die Tarifentwicklung, sondern auch die Orientierung an 60 Prozent Brutto-Medianlohn genutzt.

Ralle ergänzt: „Zur Wahrheit gehört: Die empfohlene Erhöhung auf 13,90 Euro in 2026 und auf 14,60 Euro in 2027 wird viele Branchen vor große Herausforderungen stellen. Denn viele Betriebe konkurrieren mit dem Ausland. Dort ist das Mindestlohniveau zum Teil deutlich niedriger. Deshalb müssen wir jetzt alles daransetzen, unseren Mittelstand bei Steuern und durch Deregulierung weiter zu entlasten.“

Einige Sozialdemokraten und Oppositionspolitiker hatten politischen Druck auf die Mindestlohnkommission ausgeübt, die diesem Druck jedoch nicht nachgab, wie Thorsten Ralle erläutert: „Zugleich zeigt die Entscheidung gegen einen politisch geforderten Mindestlohn von 15 Euro: Die Kommission wahrt ihre Unabhängigkeit. Sie lässt sich nicht von Populismus treiben, sondern wägt Interessen sorgfältig ab. Diese Verantwortung verdient Respekt – auch von Politik und Parlament. Die Politik ist gut beraten, dieses Votum der Mindestlohnkommission anzunehmen.“

MIT Ludwigshafen: Die Wirtschaftswende kommt

CDU, CSU und SPD legen Koalitionsvertrag vor

CDU, CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag für die kommenden vier Jahre vorgelegt. Der MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „45 Tage nach der Bundestagswahl wissen wir: Die Grundlage für eine Wirtschaftswende ist gelegt.“

In dem Koalitionsvertrag wird deutlich: Die neue Bundesregierung entlastet Bürger und Unternehmen, damit sich Leistung wieder lohnt. Das sind die wichtigsten Ergebnisse aus Sicht des Mittelstands:

  • Investitions Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025 bis 2027
  • Reduzierung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt, beginnend mit dem 1. Januar 2028. Zudem werden Optionsmodell und Thesaurierungsbegünstigung verbessert
  • Reduzierung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur
  • Entlastung von Unternehmen und Verbrauchern dauerhaft um mindestens 5 Cent pro kWh durch Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und Reduzierung von Umlagen und Netzentgelten
  • 25 Prozent weniger Bürokratiekosten für die Wirtschaft durch ein nationales „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau“ bis Ende 2025
  • Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Schaffung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung („Work-and-stay Agentur“)
  • Abschaffung des Heizungsgesetzes; Ersetzung durch ein technologieoffenes Gebäudeenergiegesetz
  • Abschaffung des sog. Bürgergeldes; Einführung der neuen Grundsicherung: Vorrang für Vermittlung; härtere Sanktionen bei Verweigerung
  • Einführung der Aktivrente: bis zu 2.000 Euro Gehalt im Monat steuerfrei
  • Steuerfreie Überstunden zuschläge bei Vollzeitarbeit
  • Mehr Flexibilität für Arbeitnehmer, Familien und Unternehmen durch eine wöchentliche statt der täglichen Höchstarbeitszeit

Ralle ergänzt: „Die MIT hat immer gesagt: Wir müssen Strukturreformen machen. Leistung muss ich wieder lohnen. Heute wissen wir: Die Union hat geliefert.“