MIT Ludwigshafen: MIT wirkt! Schnellere Verfahren und faire Chancen für den Mittelstand

Bundesrat stimmt für mittelstandsfreundliches Vergabebeschleunigungsgesetz

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Ludwigshafen freut sich über die Zustimmung des Bundesrats zu dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Gesetz macht öffentliche Vergabeverfahren einfacher, digitaler und schneller. Denn letztlich geht es auch um die Funktionsfähigkeit des Staates – bei dem Bau von Schulen, der Sanierung von Straßen und Brücken, der Ausstattung von Polizei und Feuerwehr.

Der MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „Klar ist: Deutschland muss bei Infrastruktur, Sanierung und Modernisierung schneller werden. Dafür brauchen wir praxistaugliche, unbürokratische und digitale Vergabeverfahren. Mit der Neuregelung werden Verfahren entrümpelt, Regulierungen abgebaut und mehr Pragmatismus für Entscheider vor Ort ermöglicht. Dies schafft Vertrauen.“

Zugleich ist ein tragfähiger Kompromiss gelungen, der die berechtigten Interessen des Mittelstands besonders berücksichtigt. Mit dem Erhalt der Fach- und Teillosvergabe haben mittelständische Unternehmen weiterhin verlässliche Chancen auf öffentliche Aufträge. Denn größere Spielräume im Vergaberecht dürfen nicht dazu führen, dass bewährte mittelstandsfreundliche Strukturen verdrängt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sichern Wettbewerb, Beschäftigung und Wertschöpfung vor Ort.

Ralle ergänzt: „Das Kämpfen hat sich gelohnt. Die Fach- und Teillosvergabe spielt weiterhin eine tragende Rolle im Vergaberecht – ein wichtiges Signal für Handwerk und Mittelstand. Dies stärkt den Wettbewerb und die regionale Wertschöpfung. Wer beschleunigen will, darf den Mittelstand nicht an den Rand drängen. Ein großer Dank geht daher an alle, die sich über Monate hinweg für eine mittelstandsfreundliche Vergabe eingesetzt haben – das Ergebnis zeigt: MIT wirkt!“

MIT Ludwigshafen: Umfassende Strukturreformen statt Einmalzahlungen auf Kosten des Mittelstands

Bundesrat stimmt gegen 1.000-Euro-Entlastungsprämie

Die Länder haben im Bundesrat der sogenannten Entlastungsprämie die Zustimmung verweigert. Die Spitzen von CDU, CSU und SPD hatten Mitte April beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten im Jahr 2026 eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zahlen können. Die MIT hatte scharfe Kritik an der Ausgestaltung der Prämie geäußert und im Bundestag zunächst eine Streckung des Auszahlungszeitraums in das Jahr 2027 erreicht. Die Entscheidung des Bundesrats stellt nun eine erfreuliche Kehrtwende dar.

Dr. Thorsten Ralle , Vorsitzender der MIT Ludwigshafen, erklärt dazu: „Der Bundesrat hat der sogenannten Entlastungsprämie die rote Karte gezeigt. Das Ziel war Entlastung – nicht eine zusätzliche Belastung der Betriebe. Entlastung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird: präzise, spürbar und ohne Nebenwirkungen. Die Länder haben erkannt: diese Prämie ist dafür nicht geeignet.“

Deutschland braucht ein Steuer- und Abgabensystem, das Arbeit, Leistung und Unternehmertum stärkt – statt sie durch immer neue Sonderregelungen, Bürokratie und kurzfristige Einzelmaßnahmen auszubremsen. Wer Beschäftigte wirksam entlasten und Betriebe stärken will, muss dauerhaft an die strukturellen Ursachen der hohen Abgabenlast heran. Statt punktueller Prämien braucht es deshalb eine grundlegende Reform, die bei den Menschen spürbar ankommt und Betriebe verlässlich entlastet. Die wichtigste Entlastungsmaßnahme ist die geplante Einkommensteuerreform.

Dazu bekräftigt Ralle: „Jetzt braucht es kein Werkeln am defekten Motor, sondern einen echten Neustart. Es reicht nicht, Entlastung auf Plakate zu schreiben – sie muss auch auf dem Konto der Bürger und in den Kassen der Betriebe ankommen. Wer Leistung belohnen will, muss mehr Netto vom Brutto ermöglichen. Das geht nur mit umfassenden Strukturreformen.“

MIT Ludwigshafen: Entlastungsprämie darf nicht zur Belastungsprämie für Mittelstand und Handwerk werden

MIT fordert Anpassungen bei 1.000-Euro-Entlastungsprämie

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten im Jahr 2026 eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zahlen können. Ziel ist eine Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „Entlastung ist das Gebot der Stunde – für Beschäftigte und Betriebe. Deshalb darf die Entlastungsprämie nicht zu einer Belastungsprämie für Mittelstand und Handwerk werden. Viele Mittelständler stehen mit dem Rücken zur Wand. Auch wenn die Zahlung freiwillig ist, wird damit eine oftmals nicht erfüllbare Erwartungshaltung bei den Beschäftigten geschürt.“

Kritisch ist vor allem, dass die steuer- und abgabenfreie Behandlung bislang nur für zusätzliche Leistungen vorgesehen ist. Mit dem Beschluss „Entlastungsprämie praxistauglich ausgestalten – Belastungen für Mittelstand und Handwerk verhindern“ vom 19. April 2026 fordert die MIT, den Anwendungsbereich zu erweitern, damit u.a. auch Überstunden, Mehrarbeit, vergleichbare leistungsbezogene Entgeltbestandteile und Sonderzahlungen steuer- und abgabenfrei honoriert werden können. Zudem fordert die MIT, den Auszahlungszeitraum über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern.

Dazu bekräftigt Ralle: „Für viele Unternehmen sind Finanzplanungen sowie Lohn- und Tarifverhandlungen für 2026 bereits abgeschlossen. Damit möglichst viele Beschäftigte von der Prämie profitieren können, benötigen die Betriebe mehr Gestaltungsspielraum – Anpassungen bei Geltungsdauer und Anwendungsbereich sind daher zwingend erforderlich.“

MIT Ludwigshafen: Teilzeit dort, wo sie nötig ist – Fachkräftemangel macht neue Regeln erforderlich

MIT bringt Antrag zum CDU-Bundesparteitag ein

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) hat einen Antrag zum CDU-Bundesparteitag am 20. und 21. Februar in Stuttgart eingebracht. Ziel ist eine Reform der Teilzeit- und Brückenteilzeit-Regelungen, die Vereinbarkeit sichert, zugleich aber mehr Arbeitsvolumen ermöglicht und Planbarkeit für Betriebe verbessert – gerade in Zeiten eines dramatischen Fachkräftemangels. Der MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „Teilzeit ist richtig und oft unverzichtbar – für Familien, Pflege und bei Fort- und Weiterbildung. Dafür gibt es unsere volle Unterstützung. Gleichzeitig ist der Fachkräftemangel dramatisch. Deshalb müssen wir klar unterscheiden: Wer Teilzeit aus nachvollziehbaren Gründen braucht, soll sie verlässlich nutzen können. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Teilzeit allein aus persönlicher Lebensgestaltung darf aber nicht zur neuen Regel werden – wir brauchen insgesamt wieder mehr Arbeitsstunden.“

Konkret sieht der Antrag vor, dass der Rechtsanspruch auf (Brücken-)Teilzeit künftig an eine besondere Begründung geknüpft wird – etwa Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen oder berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung. Teilzeit bleibt damit möglich und wird dort abgesichert, wo sie für die Lebensrealität vieler Beschäftigter notwendig ist. Darüber hinaus kann Teilzeit weiterhin einvernehmlich zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten vereinbart werden.

Gleichzeitig will die MIT mit dem Vorschlag Fehlanreize reduzieren, die in einer angespannten Arbeitsmarktlage zusätzliche Arbeitsstunden erschweren – und die Belastung für Beitragszahler erhöhen. Dazu gehört auch die Frage ergänzender und aufstockender Sozialleistungen: Diese sollen weiterhin verlässlich helfen, wenn Menschen ihre Arbeitszeit objektiv nicht ausweiten können oder wenn besondere Umstände vorliegen. Sie dürfen aber nicht zur dauerhaften Standardlösung werden, wenn Arbeitszeit ohne zwingende Gründe reduziert wird.

Ralle erklärt dazu: „Leistung und Solidarität gehören zusammen. Wer mehr arbeiten kann, sollte auch mehr arbeiten. Ergänzende Sozialleistungen sind für echte Ausnahmesituationen da – nicht als dauerhafte Normalität. Das ist auch eine Frage der Fairness gegenüber denen, die Vollzeit arbeiten, Beiträge zahlen und dieses Land Tag für Tag am Laufen halten.“

MIT Ludwigshafen: Bundesrat bringt Milliarden-Entlastung für Unternehmen auf den Weg

Investitionsbooster beschlossen

Der Bundesrat hat mit dem so genannten Investitionsbooster heute milliardenschwere Entlastungen für Unternehmen auf den Weg gebracht. Der MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „So geht Wirtschaftswende! Noch vor der Sommerpause liefert die neue Bundesregierung. Mit den erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen bereits rückwirkend zum 1. Juli wird dafür gesorgt, dass Betriebe endlich wieder mehr investieren.“

Wenn der Investitionsbooster ausgelaufen ist, soll ab 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer sinken – und zwar von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032. Auch Personengesellschaften können von diesen Steuersenkungen profitieren. Außerdem soll der Kauf eines reinen Elektroautos für Unternehmen steuerlich attraktiver werden.

Ralle ergänzt: „Dieses Paket senkt endlich die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen. Für Betriebe heißt das: Weniger Steuerlast, dafür mehr Anreize, Gewinne in Wachstum und Innovation zu investieren – gerade in Zeiten des Umbruchs ein wichtiges Zeichen.“