CDU-Stadtratsfraktion gegen Ladenöffnung an Osterfeierta-gen

Die CDU-Stadtfraktion begrüßt die Entscheidung der baden-württembergischen Landesregierung, die Ausnahmeregelungen zur Öffnung von Supermärkten nicht für Karfreitag und Ostersonntag gelten zu lassen. Diese Entscheidung wünsche man sich auch von den Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz.

„Wir wollen kein überstürztes Handeln auf Kosten von Werten und der Arbeitnehmerschaft“, kommentiert Daniel Beiner, stellvertretender Vorsit-zender der CDU-Stadtratsfraktion, die Frage nach einer Öffnung von Supermärkten an den höchsten christlichen Feiertagen. „Es ist schwer vermittelbar, dass sich Gläubige nicht im Gottesdienst, aber beim Einkaufen treffen können“, so Beiner weiter.

Hinzu komme, dass diese Feiertage als Quelle der Ruhe vor allem diejenige Kraft spenden, die sich in den vergangenen Wochen in den Dienst der Allgemeinheit gestellt haben. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen Zeit zum Durchatmen und Erholen im Kreis ihrer Familien.“

Fernab dieser Entscheidung sei es Aufgabe aller, darauf zu achten, dass es in der Karwoche zu keinen Zuspitzungen im Einzelhandel komme.
„Wir fordern die Landesregierung auf, die Ausnahmeregelung zu überdenken und den Feiertagen ihre ursprüngliche Bedeutung zuzugestehen“, so Beiner abschließend.