CDU Ludwigshafen: Kommunaler Finanzausgleich muss dringend geändert werden
Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VGH) Rheinland-Pfalz zum kommunalen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz kommentiert der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Peter Uebel: „Das ist ein Schlag ins Gesicht für die rheinland-pfälzische Landesregierung. Städte wie Ludwigshafen, Pirmasens und Kaiserslautern sind mahnende Beispiele dafür, wie die Landesregierung ihre Kommunen ausbluten lässt. Oberzentren wie Ludwigshafen sind nicht nur wichtige Wirtschaftsstandorte und bieten sichere Arbeitsplätze, sondern leisten beispielsweise mit ihren Kliniken und Schulen auch wichtige Beiträge für das Gemeinwesen ganzer Regionen. Genau diese Berücksichtigung wichtiger Aufgaben der Kommunen ist in der derzeitigen Regelung des Finanzausgleichssystems nicht hinreichend gewährleistet. Der VGH urteilt zurecht, dass der Finanzausgleich verfassungswidrig ist.“
Bereits 2012 hatte der VGH Rheinland-Pfalz eine Entlastung stark verschuldeter Kommunen angemahnt: „Nirgends sonst sind Kommunen mit so hohen Kassenkrediten belastet wie in Rheinland-Pfalz. Die kommunalen Finanzen hängen wie ein Damokles-Schwert über Städten wie Ludwigshafen und nehmen jeden Gestaltungsspielraum. Wir leben von der Substanz.“ Die Landesregierung hat nun bis zum 01. Januar 2023 Zeit, eine Neuregelung zu schaffen und den aufgabenbezogenen Finanzbedarf der Kommunen zur Grundlage des Finanzausgleichssystems zu machen. „Das ist ein wichtiger Teilerfolg“, bewertet Uebel das Urteil des VGH. „Dennoch braucht es darüber hinaus eine hinreichende kommunale Finanzausstattung durch das Land. Der Wegfall wichtiger Steuereinnahmen infolge der Corona-Wirtschaftskrise sowie große Infrastrukturprojekte mit Bedeutung über die Grenzen der Stadt hinaus haben die ohnehin angespannte Finanzlage weiter verschärft. Bis 2023 fließt noch viel Wasser den Rhein herunter und es besteht weiter dringender Handlungsbedarf. Deshalb erwarten wir auch, dass die Stadt Ludwigshafen jetzt zeitnah die Mittel bekommt, die ihr laut Verfassung zustehen und nicht erst in 2023“, so Uebel abschließend.