Barbara Defossé: Das Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen gut vorbereitet und strukturiert umsetzen

Ab dem 1.1.2020 tritt eine weitgehende und grundsätzliche Änderung durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen werden von den existenzsichernden Leistungen (Sozialhilfe) getrennt. Dies zieht u.a. erhebliche strukturelle Veränderungen der Verwaltungsaufgaben nach sich.
So müssen ab 2020 Menschen mit Behinderungen, die bislang in kollektiven Wohnformen leben, zwei Verträge abschließen: Einen Mietvertrag und einen Vertrag über die in Anspruch genommenen Eingliederungsleistungen. Die Sozialverwaltungen müssen somit neue Verträge und Leistungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern schließen. Hier ist es ein grundsätzliches Anliegen der CDU, dass die Sozialverwaltung in Ludwigshafen hierfür gut gerüstet ist und den betroffenen Menschen keine Nachteile entstehen. Ein weiterer Aspekt ist die Finanzierung: Führen diese Neuerungen zu einem personellen Mehraufwand bzw. entstehen für die Stadt Ludwigshafen Mehrkosten durch diese Trennung? Sind diese bereits im Doppelhaushalt 2019/2020 berücksichtigt worden? Es gibt hier viele offene Fragen, die dringend geklärt werden müssen und aus diesem Grund hat die CDU- Stadtratsfraktion eine Anfrage im Sozialausschuss eingereicht.
Darüber hinaus stärkt das BTHG die individuelle Lebensgestaltung der Menschen mit Behinderungen. Dazu gehört auch die Entscheidung für eine Wohnform: Entweder in einer gemeinschaftlichen Einrichtung bzw. individuell in einer eigenen Wohnung. „Hier ist es für uns wichtig, zu wissen, ob die Sozialverwaltung bereits die Wohnbedarfe ermittelt hat und Lösungen für einen Mehrbedarf an Wohnungen anbieten kann. Uns liegt am Herzen, dass die Menschen mit Behinderungen hier schnell und unbürokratisch Unterstützung erhalten“, erklärt Barbara Defossé. Das BTHG hat weiterhin zum Ziel, „Hilfe aus einer Hand“ anzubieten und damit unnötige bürokratische Hemmnisse abzubauen. „Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern geht die Landesregierung Rheinland-Pfalz hier einen Sonderweg. Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren tragen die Kommunen finanziell weiter und für erwachsene Menschen mit Behinderungen soll das Land die Eingliederungshilfe übernehmen. Hier sind wir skeptisch und können den Sonderweg der Landesregierung nicht nachvollziehen, der den Kommunen erneut Kosten aufbürdet“, sagt Barbara Defossé.