CDU Rheingönheim: Unhaltbare Zustände an den Altkleidercontainern am Netto-/Rossmann-Parkplatz

Die Situation rund um die Altkleidercontainer auf dem Parkplatz von Netto und Rossmann in Rheingönheim ist seit mehreren Wochen nicht länger hinnehmbar. Die anhaltende Vermüllung beeinträchtigt das Ortsbild erheblich und sorgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für großes Unverständnis. Täglich passieren mehrere tausend Menschen diesen Bereich – umso wichtiger ist es, dass hier schnell eine nachhaltige Lösung gefunden wird.

Die Besonderheit in diesem Fall besteht darin, dass die betroffene Fläche nicht der Stadt gehört, sondern einem Immobilienfonds aus Hamburg. Dadurch sind die Handlungsmöglichkeiten der Stadt zunächst eingeschränkt, da die Stadtreinigung nicht ohne Weiteres auf privatem Grund tätig werden kann.

Nach Informationen der Stadt wurden sowohl durch die Abfallbehörde als auch durch den Ortsvorsteher bereits Schreiben an den Eigentümer gerichtet. Bislang liegt jedoch keine Reaktion vor. Dem Eigentümer wurde inzwischen eine Frist gesetzt, die Missstände zu beseitigen. Erst nach deren Ablauf kann die Stadt gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.

Für den Ortsvorsteher Wilhelm Wißmann stellt sich darüber hinaus die Frage, ob die derzeitigen hygienischen Zustände – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Rattenpopulation – mit dem Verkauf von Lebensmitteln in unmittelbarer Nähe vereinbar sind. Hier sollte geprüft werden, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.

Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen appelliert Wilhelm Wißmann auch an die ansässigen Mieter, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem sauberen Umfeld beizutragen. Ein gepflegtes Erscheinungsbild liegt im Interesse aller Beteiligten – der Geschäfte ebenso wie der Kundinnen und Kunden.

Abschließend richtet der Ortsvorsteher einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte stellen Sie keine Kleidersäcke oder sonstigen Gegenstände neben den Containern ab. Sollten die Container überfüllt sein, nutzen Sie bitte eine der zahlreichen anderen Sammelstellen im Stadtgebiet. Nur durch das verantwortungsvolle Handeln aller Beteiligten kann die Situation dauerhaft verbessert werden.

MIT Ludwigshafen: Bürgergeld ist Geschichte – neue Grundsicherung bringt mehr Gerechtigkeit in den Sozialstaat

Neue Grundsicherung tritt zum 1. Juli in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes zum 1. Juli 2026 endet ein sozialpolitischer Irrweg. Das Bürgergeld wird durch die neue Grundsicherung abgelöst. Damit vollzieht die unionsgeführte Koalition einen Richtungswechsel, für den die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) seit Jahren kämpft: Weg von falschen Anreizen und immer neuen Sozialstaatsversprechen – hin zu Arbeit, Eigenverantwortung, Mitwirkung und Fairness gegenüber denen, die den Sozialstaat finanzieren.

Der MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „Das Bürgergeld ist Geschichte. Das ist ein wichtiges Leistungssignal an alle, die jeden Morgen aufstehen, arbeiten gehen und mit ihren Steuern und Beiträgen unseren Sozialstaat tragen. Wer Hilfe braucht, muss sich auf den Staat verlassen können. Wer arbeiten kann, muss aber auch arbeiten und alles Zumutbare tun, um wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Genau darum geht es bei der neuen Grundsicherung.“

Aus Sicht der MIT Ludwigshafen ist die Reform mehr als eine Umbenennung. Die neue Grundsicherung macht den Sozialstaat gerechter und verbindlicher: Wer Hilfe wirklich braucht, bleibt geschützt. Wer arbeiten will, wird gezielter unterstützt. Wer aber zumutbare Arbeit ablehnt, vereinbarte Eigenbemühungen nicht nachweist, Maßnahmen oder Sprachkurse ohne wichtigen Grund abbricht oder wiederholt Termine beim Jobcenter versäumt, muss wieder mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Bei Pflichtverletzungen und wiederholten Meldeversäumnissen sind Leistungsminderungen von 30 Prozent möglich. Auch die Erreichbarkeit wird verbindlicher überprüft. Zugleich wird der Vorrang der Vermittlung in Arbeit gestärkt: Qualifizierung bleibt möglich, muss aber klar auf dauerhafte Beschäftigung ausgerichtet sein. Der Kooperationsplan wird damit zu einem echten Integrationsfahrplan – mit Angeboten des Jobcenters, aber auch mit konkreten Pflichten der Leistungsberechtigten.

Ralle bekräftigt: „Der Sozialstaat lebt vom Vertrauen der Menschen, die ihn finanzieren. Dieses Vertrauen darf nicht verspielt werden. Solidarität ist keine Einbahnstraße. Hilfe für Bedürftige ja – aber nicht ohne Eigenverantwortung. Wer arbeiten kann, muss arbeiten. Wer Unterstützung braucht, bekommt Unterstützung. Das ist gerecht. Das ist Soziale Marktwirtschaft.“

Gerade für den Mittelstand ist dieser Kurswechsel von großer Bedeutung. Handwerk, Gastronomie, Pflege, Logistik, Einzelhandel und viele weitere Branchen suchen händeringend Arbeits- und Fachkräfte. Der Sozialstaat darf deshalb keine Fehlanreize setzen, die Arbeitsaufnahme verzögern oder Beschäftigung unattraktiver machen. Die neue Grundsicherung soll kein Wartezimmer im Sozialstaat sein, sondern ein Sprungbrett in Arbeit.

Die MIT Ludwigshafen sieht auch die jüngst veröffentlichten Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) als wichtiges Signal für eine praxistaugliche Umsetzung. Die BA gibt den Jobcentern klare Leitplanken für Kooperationsplan, Erreichbarkeit, Meldepflichten, Leistungsminderungen und Förderinstrumente. Damit wird das Zusammenspiel von Unterstützung, Mitwirkung und Sanktion in der Praxis gestärkt.

Ralle abschließend: „Die Bundesagentur für Arbeit sorgt mit ihren fachlichen Weisungen dafür, dass die Reform nicht nur auf dem Papier steht, sondern in den Jobcentern konsequent umgesetzt werden kann. Die neue Grundsicherung ist kein reines Sanktionssystem. Sie ist ein Integrationssystem mit klaren Regeln: Sie unterstützt diejenigen, die Hilfe brauchen, und nimmt diejenigen stärker in die Pflicht, die arbeiten können. Genau diese verbindliche Balance aus Fördern und Fordern braucht unser Sozialstaat.“

 

MIT Ludwigshafen: Deutschland bewegt sich – Infrastruktur-Zukunftsgesetz bietet Chancen für den Mittelstand

Bundestag verabschiedet Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Am 26. Juni hat der Deutsche Bundestag das Infrastruktur-Zukunftsgesetz im verabschiedet. Damit wird das Planungs- und Genehmigungsrecht grundsätzlich reformiert: Verfahren werden digitalisiert, überholte Vorschriften entrümpelt, Doppelstrukturen abgeschafft, zentrale Vorhaben priorisiert. Dafür hatte sich die Mittelstands- und Wirtschaftsunion auf Bundesebene lange eingesetzt.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Ludwigshafen freut sich: „Das ist auch ein Befreiungsschlag für den Mittelstand. Berlin hat die Bremsen gelöst. Jetzt können die Bagger rollen. Langwierige Planung- und Genehmigungsverfahren werden drastisch verkürzt. Davon profitieren besonders unsere mittelständische Bauwirtschaft, Logistikunternehmen und Handwerksbetriebe.“

Zukünftig werden Projekte wie Schienenausbau, Brückenerneuerungen oder Autobahnausbauten als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse eingestuft. Das verhindert jahrelangen Baustillstand. Und damit auch Staus, in denen LKW und Pendler stecken bleiben. Feste Stichtage bei Planfeststellungsverfahren und die sogenannte Zustimmungsfiktion verhindern, dass Ämter Projekte monatelang stoppen können. Genehmigungsverfahren können zukünftig vollständig online abgewickelt werden.

Der MIT-Vorsitzede Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen: „Gerade für unseren Mittelstand sind schnelle und verlässliche Verkehrs- und Versorgungswege eine Grundvoraussetzung. Notwendige Investitionen scheiterten in der Regel nicht am fehlenden Geld, sondern an überlangen Verfahren. Nun können die Mittel aus dem Sondervermögen auch zügig in unsere Infrastruktur fließen. Jeder Monat, den ein Infrastrukturprojekt früher beginnen oder abgeschlossen werden kann, bedeutet zusätzliche Aufträge und mehr Planungssicherheit. Dafür sind nun die Weichen gestellt.“

Wer Wachstum will, muss Investitionen ermöglichen. Wer Wettbewerbsfähigkeit stärken will, muss Genehmigungen beschleunigen.

Der MIT-Vorsitzede Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen: „Unsere Betriebe brauchen einen Staat, der nicht verzögert, sondern ermöglicht. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist dafür ein gutes Beispiel. Nun müssen die Behörden in Ludwigshafen von diesem neuen Spielraum auch Gebrauch machen. Das beste Gesetz bringt nämlich nichts, wenn es nicht genutzt wird. Nur gemeinsam wird der Weg frei gemacht.“

MIT Ludwigshafen: Wochenhöchstarbeitszeit für alle ermöglichen – Arbeitszeitrecht endlich modernisieren

Arbeitszeitflexibilisierung: Entwurf bleibt hinter Koalitionsvertrag zurück

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Ludwigshafen kritisiert den bekannt gewordenen Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zur Reform des Arbeitszeitgesetzes. Der Entwurf bleibt deutlich hinter den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zurück. Dort wurde eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit, der Erhalt der Vertrauensarbeitszeit sowie eine unbürokratische Arbeitszeiterfassung vereinbart.

Der MIT-Vorsitzende Dr. Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „Der Entwurf aus dem Hause Bas ist nicht akzeptabel. Er macht aus dem klaren Versprechen moderner Arbeitszeiten ein enges Modell für wenige. Wer die Wochenhöchstarbeitszeit auf tarifgebundene Bereiche beschränkt, lässt Millionen Beschäftigte und große Teile des Mittelstands außen vor.“

Gerade kleine und mittlere Betriebe sind auf praxistaugliche Arbeitszeitregeln angewiesen. Flexible Arbeitszeiten helfen, Auftragsspitzen abzufangen, Fachkräfte zu halten und Beschäftigung zu sichern. Sie liegen nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch vieler Beschäftigter, die Beruf, Familie und private Verpflichtungen besser miteinander vereinbaren wollen.

Die MIT Ludwigshafen fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wochenhöchstarbeitszeit muss für alle Beschäftigten und alle Betriebe kommen – nicht nur für tarifgebundene Bereiche.

Auch bei der Arbeitszeiterfassung sieht die MIT Ludwigshafen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Statt einfacher und unbürokratischer Lösungen drohen neue Kontroll- und Dokumentationspflichten. Eine tägliche minutengenaue elektronische Erfassung würde viele Beschäftigte und Betriebe zusätzlich belasten und die Vertrauensarbeitszeit in der Praxis erschweren.

Dazu bekräftigt Ralle: „Die moderne Arbeitswelt funktioniert mit Vertrauen, Eigenverantwortung und Flexibilität – nicht mit zusätzlicher Bürokratie. Die Wiedereinführung der Stechuhr wäre für viele Betriebe ein Rückfall in alte Denkmuster.“

Auch bei den im Entwurf vorgesehenen Änderungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit für Bäckereien und Konditoreien werden die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags nicht ausreichend umgesetzt. Veränderte Betriebsstrukturen, größere Produktionsmengen, längere Lieferwege und der Wunsch vieler Verbraucher nach frischen Backwaren an Sonn- und Feiertagen verlangen praxistaugliche Regeln.

Ralle erklärt dazu: „Wer das Bäckerhandwerk richtigerweise in den Ausnahmekatalog bei der Sonn- und Feiertagsarbeit aufnimmt, darf es nicht durch neue Sonderregeln wieder ausbremsen. Unsere Bäckereien brauchen Rechtssicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber Backshops und Tankstellen und Regeln, die zur handwerklichen Realität passen.“

Generationswechsel: Markus Wittke führt den CDU-Ortsverband Maudach

Die CDU Maudach hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 8. Juni einen neuen Vorstand gewählt. Nach einer sehr erfolgreichen Amtszeit, in der der Ortsverband seit seiner Wahl 2018 alle Wahlen gewinnen konnte, kandidierte Andreas Olbert nicht erneut als Vorsitzender.

Zu seinem Nachfolger bestimmten die anwesenden Mitglieder Markus Wittke. Der 36-jährige Unternehmer skizzierte sogleich klare Ziele für die zukünftige Vorstandsarbeit und rief zur aktiven Mitarbeit im Ortsverband auf. „Wir müssen jetzt den Gang wechseln, um das Maudacher Miteinander zukunftsfähig zu machen. Unser Ziel ist es, ein starkes Sicherheitsnetz für Familien, unsere Vereine und den lokalen Mittelstand zu spannen“, betont Wittke. „Ob beim Update für unsere dörfliche Infrastruktur oder dem Schutz unseres Landschaftsschutzgebiets Maudacher Bruch – wir geben ganz klar Vorfahrt für die Themen, die den Menschen im Ort unter den Nägeln brennen.“

Neuer stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in Personalunion ist Bernhard M. Kinzinger. Er zeichnet weiterhin für eine – nach Aussage der Kassenprüfer – akribisch und professionell geführte Kasse verantwortlich. „Das finanzielle Fundament ist grundsolide. Jetzt ist es die logische Konsequenz, diese Mittel pragmatisch und zielgerichtet in unsere politische Arbeit zur Steigerung der Attraktivität unseres Ortes einzusetzen“, bringt es Kinzinger fokussiert auf den Punkt.

Komplettiert wird das Vorstandsteam durch den Schriftführer Andreas Hammer und die Mitgliederbeauftragte Sylvia Wittke. Als Beisitzer fungieren künftig Britt Roberts, Martina Wittke, Rainer Ritthaler, Karin Konradi sowie der scheidende Vorsitzende Andreas Olbert. Wittke schloss die Sitzung mit der Bitte um Unterstützung bei den Diensten und Kuchenspenden für das anstehende Bruchfest. In diesem Sinne lädt die CDU Maudach schon jetzt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu ein, das traditionelle Bruchfest am 29. und 30. August zu besuchen und das Maudacher Miteinander gemeinsam zu feiern.